Naturschutzmanagement durch umfassenden Arten- und Biotopschutz

Gesetzlich Vorschriften und Richtlinien zum Biotop und Artenschutz

  • Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union.
    Diese Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD - Convention on Biological Diversity, Rio 1992). Welche Gebiete für dieses Schutzgebietsnetz ausgewählt werden - genauer, welche Arten und Lebensraumtypen geschützt werden sollen - ist auf verschiedenen Anhängen der FFH-Richtlinie aufgeführt.
  • Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL)
    Ziel der Vogelschutzrichtlinie ist es, sämtliche im Gebiet der EU-Staaten natürlicherweise vorkommenden Vogelarten einschließlich der Zugvogelarten in ihrem Bestand dauerhaft zu erhalten, und neben dem Schutz auch die Bewirtschaftung und die Nutzung der Vögel zu regeln.
  • Schutzgebietssystem „NATURA 2000"
    Natura 2000 ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union, das seit 1992 nach den Maßgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie errichtet wird. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. Das Netz Natura 2000 besteht aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie. Verschiedene Anhänge dieser Richtlinien führen Arten und Lebensraumtypen auf, die besonders schützenswert sind und deren Erhalt durch das Schutzgebietssystem gesichert werden soll.
  • EU-Artenschutzverordnung über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels.
    Diese Verordnung der Europäischen Gemeinschaft regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und stellt dadurch den Schutz und die Erhaltung wildlebender Tier- und Pflanzenarten sicher.

  • Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
    Diese Verordnug wurde zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten erlassen.Die geltende Fassung stammt vom Februar 2005. Die Liste der geschützten Pflanzen und Tiere findet sich in der Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung.

Gesetzliche Vorschriften auf EU-, Bundes- und Landesebene schreiben zwar den Schutz von Mitlebewesen und ihren Lebensräumen für jedermann vor. Allerdings bedeutet dies noch nicht, dass in der Landschaftsplanung bei dem teils durchaus berechtigten Flächenbedarf für unterschiedliche Nutzungen durch den Menschen der Biotop- und Artenschutz gleichberechtigt mit weiteren konkurrierenden Nutzungsansprüchen Berücksichtigung findet. Entscheidend sind hierfür genaue Untersuchungs- und damit Belegdaten sowie fundierte ökologische Kenntnisse, mit denen der Anspruch des Naturschutzes nachvollziehbar in die Planungsdiskussion und den politischen Entscheidungsprozess eingebracht werden kann.

Zeiger- und Bewertungsinstrumente für die Erstellung von Schutz- und Entwicklungskonzepten für den Biotop- und Artenschutz

Rote Listen gefährdeter Biotoptypen, Tier- und Pflanzenarten sowie der Pflanzengesellschaften
Rote Listen sind Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, Pflanzengesellschaften sowie Biotoptypen und Biotopkomplexen. Sie sind wissenschaftliche Fachgutachten, in denen der Gefährdungsstatus für einen bestimmten Bezugsraum in verschiedenen Gefährdungskategorien dargestellt ist. Sie bewerten den Grad der Gefährdung anhand der Bestandsgröße und der Bestandsentwicklung. Rote Listen werden in der Regel von den Naturschutzverwaltungen erarbeitet bzw. herausgegeben und in mehrjährigem Rhythmus nach den neusten Gefährdungserkenntnissen angepasst. In Deutschland sind vor allem die Roten Listen des Bundes und der Bundesländer von Bedeutung (siehe Beispiel Rote Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 6. Fassung, Stand: Juni 2016).

Auswahl und Einsatz von Stellvertreter- oder Zeigerarten

  • 1.Leitarten zum Schutz seltener und gefährdeter Biotope und deren Biozönose
    Nach KRATOCHWIL u. SCHWABE (2001) sind „Leitarten sind solche Arten, die in einem Lebensraum/Lebensraumkomplex signifikant höhere Stetigkeiten und oft auch höhere Abundanzen erreichen als in allen anderen Lebensräumen/Lebensraumkomplexen". Die Leitarten werden auch Charakterarten genannt. Nach JESSEL (1998) sind Leitarten seltene Arten mit extremen Ansprüchen an den Lebensraum. Ihr Vorkommen weist auf die Existenz anderer seltener Arten hin. Ihr Fehlen zeigt an, dass der Lebensraum nicht intakt ist. Leitarten werden auch Charakterarten genannt.
  • 2.Zielarten zur Entwicklung von Schutzkonzepten gefährdeter Arten und Biotope.Nach VOGEL et al. handelt es sich bei „Zielarten" um eine Auswahl von Arten, die der Festsetzung und Kontrolle von Naturschutzzielen dienen, um den Arten eine langfristige Überlebenschance unter möglichst natürlichen Bedingungen zu erhalten. Deshalb nutzt man den Einsatz von Zielarten bei Naturschutzmaßnahmen zur Zukunftssicherung von überlebensfähigen Populationen und die dafür notwendigen Flächen- und Populationsansprüche. (MÜHLENBERG u. HOVESTADT, 1992).

Zielartenkonzepte

Das Zielartenkonzept für den Artenschutz in NRW - ein Beitrag zur nationalen Biodiversitätsstrategie

Die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW arbeitet seit Mitte 2004 an der Erstellung eines umfassenden „Zielartenkonzeptes für den Artenschutz in NRW". Der Grundgedanke des Zielartenkonzeptes besteht darin, alle Aktivitäten im Rahmen der landesweiten Biodiversitätsstrategie in Nordrhein-Westfalen auf eine naturschutzfachlich begründete Auswahl von „Zielarten für den Artenschutz in NRW" zu konzentrieren. Dabei ist es allerdings erforderlich, die zu bearbeitenden Artenmenge auf eine überschaubare Gruppe geeigneter Zielarten zu reduzieren. In diesem Zusammenhang sind Zielarten für den Artenschutz alle Arten, um die sich das Land NRW aus Sicht des Artenschutzes in Zukunft verstärkt kümmern wird, weil bei diesen Arten ein akuter Handlungsbedarf besteht, z.B. Rote-Listen-Arten oder Leitarten.

Praktische Umsetzung des Biotop- und Artenschutzes in Nordrhrein-Westfalen

Derzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen folgende Gebiete mit umfassendem Schutzstatus:

  • einen Nationalpark in der Eifel,
  • mehr als 3.200 Naturschutzgebiete sowie
  • 517 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) und 28 Vogelschutzgebiete des Natura 2000-Netzwerks nach europäischem Naturschutzrecht.

Im Rahmen des Staatlichen Waldschutz-Managements in NRW entsteht auf Staatswaldflächen in Nordrhein-Westfalen der „Urwald von morgen" durch natürliche Entwicklung. Die Waldbewirtschaftung ist eingestellt. Dieses Konzept umfasst zurzeit:

Der Prozess der Waldentwicklung wird auf diesen Schutzflächen beobachtet und dokumentiert.

Insgesamt stehen damit 16.000 ha (11% der staatlichen Waldflächen) unter strengem Schutz.

Ein Beispiel für den erfolreichen Biotop- und Artenschutz in NRW ist folgendes Schutzkonzept :  Der Mittelspecht und sein Lebensraum

Der Mittelspecht wurde in der Roten Liste der in Nordrhein-Westfalen gefährdeten Vogelarten mit Stand 1986 noch als gefährdet eingestuft (LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, LANDSCHAFTSENTWICKLUNG UND FORSTPLANUNG NRW 1986). In der aktuellen Roten Liste von 2016 (C. GRÜNBERG et.al. 2016) wird der Mittelspecht als in NRW als ungefährdet eingeordnet und eine weitere Zunahme seines Bestands vermutet. Auch wenn der wesentlich höhere Mittelspecht-Bestand 2016 im Vergleich zu 1986 zum Teil auf eine genauere Erfassungsmethode zurückzuführen und damit methodisch bedingt ist (JÖBGES u. KÖNIG, 2001), ist der Mittelspecht als Leitart für den Erhalt und Schutz alter, totholzreicher Eichenwälder und Eichenmischwälder mit ihren vielen totholz bewohnenden Pilzen und Tieren ein gutes Beispiel für einen erfolgreichen Arten- und Biotopschutz in Nordrhein-Westfalen. Seit ca. 20 Jahren steht der Luerwald einschließlich dem "Schulwald" Rumbecker Holz unter Naturschutz und wurde in die Liste der FFH-Gebiete sowie gemeinsam mit dem benachbarten Waldreservat Obereimer in das Schutzgebietssystem Natura 2000 aufgenommen. Dieser nachhaltige Schutz kommt auch weiteren, im Luerwald vorkommenden, seltenen teils gefährdeten oder in unserer Region besonderen Brutvogelarten wie Schwarzstorch, Rotmilan, Grauspecht, Schwarzstorch, Waldschnepfe und Waldlaubsänger zugute. Auch unser größter und geschützter Käfer, der Hirschkäfer, kommt hier vor.

Ein Beispiel für einen komplexen Lebensraum bei Wirbeltieren zeigt das Projekt „Amphibienschutz". Die hierbei mit Schülern gewonnenen Untersuchungsergebnisse machen deutlich, dass ein effektiver Amphibienschutz nur möglich ist, wenn genaue Kenntnisse über den Wasser- und Landlebensraums sowie über die Wander- und Ausbreitungsstrecken der Amphibienarten in Abhängigkeit von der Jahreszeit die Grundlage eines Schutzkonzepts bilden.

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